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Der Unterpunkt Steuern gibt Dir einen Überblick von Deinen derzeitigen hinterlegten Steuersätzen, diesen kannst Du über Einstellungen > Shop > Steuern aufrufen
Innerhalb dieser Übersicht hast Du die Möglichkeit neue Steuersätze anzulegen (1) und diese zu verwalten.
Das Kontextmenü (2) rechts in der Tabelle gibt Dir außerdem noch die Möglichkeit, bereits bestehende Steuersätze zu bearbeiten oder diese zu löschen.
In den Kundengruppen lässt sich für jede Gruppe einzeln konfigurieren, ob die Preise in Brutto oder Netto angezeigt und berechnet werden sollen.
Klickst Du auf den Button um einen neuen Steuersatz anzulegen, öffnet sich ein neues Fenster, in dem Du den neuen Steuersatz konfigurierst.
Hier kannst Du diesen individuell benennen (1) und diesem einen Prozentwert (2) zuweisen.
Die Bearbeitungsmaske für bestehende Steuern ist ähnlich wie die Neuanlage aufgebaut.
Hier kannst Du vorher getroffene Konfigurationen noch einmal neu anpassen.
Diese beziehen sich diesmal aber schon auf einen bereits bestehenden Steuersatz und haben somit eventuell Auswirkungen auf Deinen Live-Betrieb.
Da Du hier auf einen bereits bestehenden Steuersatz zugreifst, welcher unter Umständen auch schon in deinem Live-System benutzt wird, kann es zu anderen Kalkulationen von Rechnungen etc. mit Artikeln kommen, denen dieser Steuersatz zugewiesen wurde.
Innerhalb der jeweiligen Steuersätze findest Du den Bereich Länder.
Unter diesem Bereich hast Du die Möglichkeit für einzelne Länder und, falls vorhanden, deren Bundesländer eigene Steuerregeln anzulegen. Klicke einfach auf Land hinzufügen um dem aktuellen Steuersatz eine Steuerregel für ein Land hinzuzufgügen.
Hier gibst Du dann zunächst an, für welches Land die Steuerregel greift und worauf sie sich bezieht. Du hast die Möglichkeit eigene Steuerregeln für einzelne Postleitzahlen, Postleitzahlenbereiche, Individuelle Bundesländer oder für ein gesamtes Land zu erstellen.
Hier kannst Du eine eigene Steuerregel für eine einzelne Postleitzahl hinterlegen. Du kannt auch mehrere dieser Regeln anlegen um mehrere Postleitzahlen zu berücksichtigen.
Hier kannst Du direkt für einen kompletten Postleitzeahlenbereich eine eigene Steuerregel einrichten.
Hier kannst Du eine Steuerregel für ein bestimmtes oder mehrere Bundesländer eines Landes anlegen. Die Bundesländer müssen zuvor unter Länder angelegt worden sein.
Natürlich lässt sich eine Steuerregel auch für das gesamte Land hinterlegen.
Ab dem 01.07 gilt die One Stop Shop Umsatzsteuer für die EU
Gilt die EU-OSS für Dich?
Ab dem 1. Juli 2021 gibt es einen neuen EU Schwellenwert. Der Schwellenwert beträgt 10.000€. Kommst Du über diesen Schwellenwert, solltest Du Dich in dem jeweiligen Online-OSS-Portal registrieren.
Was bedeutet das für Dich?
Im Shop sollte deutlich dargestellt werden, für welches Lieferland die angezeigten Preise gelten. Ebenfalls solltest Du im Shop transparent die Möglichkeit darstellen, das Lieferland mit den jeweiligen Preisen auswählen zu können.
Wenn Du Dich weiter über den neuen Schwellenwert informieren möchtest, findest Du hier weitere Informationen.