AGPLv3

Bedeutung für Entwickler und Kunden

Die Affero General Public License, Version 3, (AGPLv3) ist ein Derivat der GPLv3 und gestattet jedermann die lizenzgebührenfreie Nutzung der Software. Shopware 4.0 CE ist damit Freie Software bzw. Open Source Software und darf kopiert, weiterverbreitet und auf die eigenen Bedürfnisse angepasst werden. Die AGPLv3 enthält wie die GPL eine Copyleft Klausel, d.h. Bearbeitungen von Shopware CE müssen ebenfalls wieder unter der AGPLv3 lizenziert werden. Entwickler erhalten Zugang zum Sourcecode und dürfen Shopware CE beliebig modifizieren und in modifizierter Form unter Beachtung der Lizenzbedingungen weiterverbreiten. Kunden dürfen Shopware lizenzgebührenfrei einsetzen, müssen aber die Lizenzpflichten der AGPLv3 erfüllen. Der Zugang zum Sourcecode stellt sicher, dass Shopware CE nachhaltig eingesetzt werden kann und erforderliche Anpassungen auf der Basis der AGPLv3 beauftragt werden können.

Template Änderungen

Das Standard-Template von Shopware CE ist anders als der Rest von Shopware CE unter der New BSD lizenziert. Dies erlaubt es bei Eigenentwicklungen von Frontend Templates, trotz des verwendeten Block Systems und damit geerbter Teile des Standard-Templates eine Lizenz nach den eigenen Wünschen oder entsprechend den Wünschen des Kunden zu wählen. Es ist wichtig zu beachten, dass dies für Backend-Templates von Shopware 4.0 CE nicht gilt. Diese sind bei Shopware 4.0 CE unter der AGPLv3 lizenziert, und daher müssen alle angepassten Versionen des Standard-Backendtemplates ebenfalls wieder unter der AGPLv3 lizenziert werden, da es sich dann um ein "work based on the program" im Sinne der AGPLv3 handelt.

Plugins

Wir möchten Entwicklern von Plugins vielfältige Geschäftsmodelle ermöglichen und keine Lizenzvorgaben für selbst geschriebene Plugins machen. Daher erlauben wir als Ausnahme von den Lizenzbedingungen der AGPLv3 eine Lizenzierung von selbst geschriebenen Plugins unter anderen Lizenzbedingungen als der AGPLv3, auch wenn ein Plugin von der Klasse "Shopware_Components_Plugin_Bootstrap" abgeleitet ist. Eine Freigabe als Open Source Software ist daher nicht zwingend. Der Lizenztext der AGPLv3 enthält aus diesem Grund den nachfolgenden Zusatz: Additional permission under AGPLv3, Sec. 7 If you modify this Program, or any covered work, by combining it with Plugins entirely written by you, the licensors of this Program grant you additional permission to convey those Plugins under terms of your choice, provided that those terms do not place additional restrictions on the Program.

Core Anpassungen

Alle Modifikationen und Erweiterungen des Shopware Sourcecodes, die nicht das Frontend Template betreffen oder im Rahmen des Plugin Systems erfolgen, sind Modifikationen in Sinne der AGPLv3 und müssen daher unter der AGPLv3 lizenziert werden. Dies gilt auch für Override-Klassen.

Änderungen an Shopware CE müssen dann unter der AGPLv3 lizenziert werden, wenn die geänderte Software an Dritte weitergeben wird oder wenn ein Shop damit betrieben wird. Jegliche Weitergabe von Kopien veränderter Shopware-Versionen wird in der AGPLv3 als "convey" bezeichnet und führt dazu, dass der Sourcecode der geänderten Versionen unter den Bedingungen der Ziffern 5 und 6 der AGPLv3 zur Verfügung gestellt werden muss. Auch der bloße Betrieb eines Shops führt dazu, dass Nutzer die Software verwenden. Dies wird in Ziffer 13 AGPLv3 als "interacting with it remotely through a computer network" bezeichnet und führt ebenfalls zur Pflicht der Freigabe von Änderungen (siehe FAQ 6).

Änderungen freigeben

Die AGPLv3 enthält in den Ziffern 5 und 6 genaue Vorgaben, welche Lizenzpflichten bestehen, wenn Shopware CE geändert wurde: - Änderungen müssen gekennzeichnet und mit einem Datum versehen werden. Am besten werden diese Angaben im Header des Sourcecodes gemacht (z.B. /** * 31.07.2012: install method changed, © 2012 Max Muster * This program is free software: you can redistribute it and/or modify * it under the terms of the GNU Affero General Public License as * published by the Free Software Foundation, either version 3 of the * License, or (at your option) any later version. */ - Der maschinenlesbare und vollständige Sourcode der geänderten Shopware CE muss zugänglich gemacht werden. Die AGPLv3 gestattet hier mehrere Varianten. Am einfachsten ist es, den Sourcecode direkt mitzuliefern oder, wenn Shopware 4 nur online genutzt oder weiterverbreitet wird, auf derselben Website kostenlos zum Download anzubieten. Dabei darf der Sourcecode auch auf einem anderen Server gehostet werden, wenn der Downloadlink in unmittelbarer Nähe zum Download des Objektcodes angebracht wird und sichergestellt ist, dass der Sourcecode auch tatsächlich downloadbar ist. Die Details können dem Lizenztext der AGPLv3 entnommen werden.

Unterschiede zwischen der GPL und der AGPLv3

Die GNU General Public License, Version 3, (GPLv3) enthält ein schwächeres Copyleft als die AGPLv3. Die Pflicht, Modifikationen der Software wieder als Freie Software zu lizenzieren, besteht bei der GPLv3 nur beim herkömmlichen Vertrieb der Software, aber nicht bei SaaS- oder Cloud-Diensten, bei denen die Software ausschließlich auf einem Server abläuft. Wir möchten sicherstellen, dass auch in diesen Fällen der Sourcecode von Änderungen an Shopware 4 CE zur Verfügung gestellt werden muss und haben uns daher für die AGPLv3 entschieden. Wer modifizierte Versionen von Shopware 4 CE betreibt, muss gem. Ziffer 13 AGPLv3 auch den modifizierten Sourcecode unter der AGPLv3 zur Verfügung stellen. Davon abgesehen unterscheiden sich GPLv3 und AGPLv3 nicht.

Markenrecht

Nein. "Shopware" ist eine eingetragene Marke der Shopware AG. Daher dürfen auch keine mit "Shopware" verwechselungsfähigen Bezeichnungen (wie z.B. "MyShopware") verwendet werden. Unsere Kunden sollen einfach erkennen können, welche Shopware-Versionen von uns stammen. Dies gilt nicht nur für den Namen unter dem eine modifizierte Version vertrieben wird, sondern auch für alle Bezeichnungen innerhalb der Software. Die AGPLv3 erlaubt jedoch, geänderte Versionen von Shopware 4 CE unter einer anderen Bezeichnung weiterzugeben.

Support für Open Source Plugins / Templates

Nein, wer seine selbst geschriebenen Plugins oder Templates unter einer Open Source-Lizenz anbietet, muss keinen Support dafür anbieten. Wenn Plugins oder Templates jedoch verkauft werden, muss im Regelfall auch für die Qualität nach den Regelungen des Kaufrechts Gewährleistung gegeben werden.. Davon unabhängig darf immer auch zusätzlicher (entgeltlicher) Support angeboten werden.

Kompatibilität der AGPLv3

Die AGPLv3 ist u.a. mit folgenden Lizenzen kompatibel: GPLv3, GPLv2 or any later version, LGPLv3, LGPLv2.1 or any later version, BSD license (2-clause and 3-clause), MIT license, Apache License 2.0. Kompatibel bedeutet, dass Code, der unter diesen Lizenzen genutzt werden darf, zusammen mit Shopware 4 CE einheitlich unter der AGPLv3 lizenziert werden kann.

Ingeration in bestehende Software-Lizenzen

Eine Implementierung ist nur möglich, wenn die andere Open Source Lizenz kompatibel mit der AGPLv3 ist. Dann ist eine Nutzung der modifizierten Shopware insgesamt unter der AGPLv3 zulässig. Dabei ist aber darauf zu achten, dass zusätzliche Lizenzpflichten, die nicht standardmäßig in der AGPLv3 enthalten, aber nach Ziffer 7 AGPLv3 zulässig sind, gesondert aufgeführt werden. Dafür fügt man dem Lizenztext folgenden Hinweis bei: "Additional Terms:.....". Zudem muss der Text der Lizenz des implementierten Codes gesondert beigefügt werden sowie die Information, aus welchem Programm dieser Code stammt

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