Provisionen

Deine Provisionen

Hier findest Du alle Fragen zum Thema Provisionen für Deine Erweiterungen.

Wofür erhalte ich Provisionen?

Als Erweiterungs Extension Partner erhältst Du eine Provision auf die Verkäufe Deiner Erweiterungen im Shopware Store.

Wann bekomme ich die Provisionsauszahlung?

Der Betrag wird bis zum 15. des Folgemonats an Dich automatisch ausgezahlt.

Wie kann ich meine Kontodaten für die Provisionsauszahlung ändern?

Im Bereich Extension Partner unter Provisionen kannst Du über die Schaltfläche Provisionskonto anpassen Deine hinterlege Kontoverbindung ändern.

Kann ich einen Gutschriftsbeleg für meine Provisionsauszahlung nochmal herunterladen?

Ja. Im Plugin Extension Partner unter "Provisionen" kannst Du im Bereich "Gutschriften" Deinen Gutschriftsbeleg erneut über den Downloadbutton herunterladen, sofern der Status auf "Ausgezahlt" gesetzt ist.

Kann ich die Provisionen als Guthaben auf meinen Account umbuchen lassen?

Ja. Kontaktiere dafür einfach unsere Financial per E-Mail unter financial.services@shopware.com.

Weshalb wird meine Provision nicht ausgezahlt?

Sofern Themen wie "mangelhafter Support", "Kündigung des Plugin Extension Partner Vertrag", "zu viele Erweiterung-Rücknahmen" o.ä. in Klärung sind, nimm bitte direkt Kontakt mit uns unter alliances@shopware.com auf.

Warum werden Erweiterungen / Themes mit 7% MwSt. versteuert? 

Für die Anbieter von Erweiterungen und Templates aus Deutschland ist zu beachten, dass der Verkauf über unseren Shopware Store gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu behandeln ist. Du erhältst also Deinen Anteil des Netto-Verkaufspreises zuzüglich derzeit 7% Umsatzsteuer, soweit sie vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Bitte informiere Deine Buchhaltung hierüber.

Hintergrund: Da Computerprogramme und damit Software zu den Sprachwerken zählen, welche durch das Urheberrecht geschützt sind, stellt sich regelmäßig die Frage, ob nicht auch auf Computerprogramme der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist. Es gibt hierauf jedoch keine einheitliche Antwort. Der ermäßigte Steuersatz hängt von der vertraglichen Vereinbarung zwischen Urheber und Erwerber (Distributor) und der Nutzung der Software ab. Nur wenn mit dem Erwerb der Software zugleich Rechte zur Vervielfältigung und Verbreitung der Computerprogramme übertragen werden, kann ein – im Sinne des Umsatzsteuerrechts – förderungswürdiger Umsatz vorliegen, welcher dem ermäßigten Steuersatz von derzeit 7% unterliegt. Weitere Informationen hierüber erhältst Du von Deinem Steuerberater.

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